Tätigkeitsbereiche des Sozialrechts

  • Angelegenheiten im Rahmen der Qualitätsprüfung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen gemäß §§ 113 f. SGB XI nach den Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) und den Pflegetransparenz-vereinbarungen ambulant und stationär (PTVA, PTVS)
  • Berechnung ihrer Noten aufgrund des Prüfberichtes, soweit ihr Transparenzbericht noch nicht zugegangen ist (inklusive Defizit-analyse
  • Individuelle Beratung anhand ihrer Noten, ob ein Vorgehen gegen ihren Transparenzbericht notwendig ist (z.B. finanzielle Auswirkung und Rufschädigung durch die Gesamt- und Einzelnoten)
  • Vorgehen gegen Veröffentlichungen von Transparenzberichten und Maßnahmenbescheiden
  • Begleitung von Qualitätsprüfungen nach PTVA und PTVS durch den MDK
  • Fragestellungen aus dem SGB V, XI, XII
  • Durchsetzung von Ansprüchen ggü. dem Sozialhilfeträger
  • Teilnahme als Vertreter der Pflegeeinrichtung als Beigeladene bei sozialgerichtlichen Verfahren, z.B. bei Außenständen von Bewohnern, Unterstützung von Höherstufungsanträgen von Bewohnern
  • Übernahme anderer Angelegenheiten auf Anfrage

 

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